Definition von Wirtschaftssubjekten in der Volkswirtschaftslehre

1. Definition von Wirtschaftssubjekten in der Volkswirtschaftslehre

Die Definition der Wirtschaftssubjekte (Synonyme: Wirtschaftseinheiten oder Wirtschaftsakteure oder Agenten) in den Volkswirtschaftslehre ist von grundlegender Bedeutung und trägt zum Verständnis vieler Wirtschaftstheorien in der Mikroökonomie und Makroökonomie bei. Die Definition sollte in der Einführung in die Volkswirtschaftslehre in der ersten Vorlesung vorgenommen werden. Unter Wirtschaftssubjekten in der Volkswirtschaftslehre sind handelde Entscheidungsträger in der Volkswirtschaft zu verstehen. Die Wirtschaftssubjekten als Entscheidungsträger treffen Entscheidungen über

  • die Nutzung von Ressourcen,
  • Einkommenerzielung,
  • Produktion,
  • Konsum
  • sowie Verteilung von Gütern und Dienstleistungen 

in einer Volkswirtschaft. Zu den Wirtschaftssubjekten zählen:

  1. Die privaten Haushalten als Konsumenten und Ressourcenanbieter
  2. Die Unternehmen als Produzenten und Ressourcennachfrager
  3. Der Staat oder offentliche Haushalt als Schützer des Gemeinwohls und der Gerechtigkeit

Das Zusammenspiel der Wirtschaftssubjekten findet innerhalb einer Volkswirtschaft statt, die eine bestimmte Wirtschaftsordnung hat (Siehe Grundrechte sowie Staatsform im deutschen Grundgesetz). Nach dem rechtlichen Verständnis können Wirtschaftssubjekten sowohl natürlichen Personen als auch juristische Personen sein. Im bürgerliches Gesetzbuch wird genau geregelt, wer als natürlicher Person (§§ 1-20 BGB) oder als justischer Person (§§ 21-103 BGB) gilt.

2. Die privaten Haushalten als Konsumenten und Ressourcenanbieter

Die privaten Haushalten als Wirtschaftseinheit oder Wirtschaftssubjekt sind Entscheidungsträger für den Güterkonsum und Ressourcenangebot in einer Volkswirtschaft. Denn die privaten Haushalten sind Konsumenten der produzierten Güter und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft sowie Ressourcenanbieter für die Produktion in Unternehmen. In der Mikroökonomie lernen Sie, wie die privaten Haushalten rationalen Entscheidungen treffen. Private Haushalte als Wirtschaftseinheit finanzieren das Staatswesen durch die Besteuerung und erhalten von Staat Transferleistungen, öffentliche Güter und Rechtsordnung.

3. Die Unternehmen als Produzenten und Ressourcennachfrager

Die Unternehmen als Wirtschaftseinheit oder Wirtschaftssubjekt sind Entscheidungsträger der Güterproduktion und Ressourceneinsatz in einer Volkswirtschaft. Unternehmen bundeln die Ressourcen, die von privaten Haushalten stammen, um Konsumgüter, Produktionsgüter und Dienstleistungen herzustellen. Dabei nutzen Unternehmen die vorhandene Produktionstechnologie. In der Mikroökonomie lernen Sie, wie die Produktionsentscheidungen von Unternehmen rational getroffen werden.

4. Der Staat oder öffentliche Haushalt als Schützer des Gemeinwohl und der Gerechtigkeit

Der Staat oder öffentliche Haushalt als Wirtschaftssubjekt is ein Entscheidungsträger über das Gemeinwohl und Gerechtigkeit in einer Volkswirtschaft. Der Staat besteht aus allen privaten Haushalten und bildet die kollektive Entscheidungen der Gesellschaft bezüglich des Gemeinwohls und der Gerechtigkeit ab. In einer demokratischen Staat wählt das Volks seine Representaten, die Ihr öffentliches Interesse vertretten sollte. Durch eine verfassugsmäßige Ordnung wird die Gesellschaft politisch organisiert und eine Basis für Grundordnung geschaffen. Gesetze, Verodnungen und Entscheidungen des Staates regel das alltäglichen Leben, um das Gemeinwohl zu wahren und die Gerechtigkeit für alle zu finden.

5. Wirtschaftssubjekten in einer Wirtschaftsordnung

Wie genau das wirtschaftliche Zusammenspiel zwischen den unterschiedlichen Wirtschaftssubjekten gesellschaftlich gestaltet wird, hängt von der Wirtschaftsordnung ab. Die Wirtschaftsordnungen regel, ob die privaten Haushalten Eigentum haben dürfen, ob Sie Berufsfreiheit genießen oder nicht und das Machtverhältnis zwischen Staat (Regierung) und die privaten Haushalten. Auch Unternehmen sind von der Wirtschaftsordnung betroffen. Eine Wirtschaftsordnung regelt, ob es Gewerbefreiheit gibt, oder nur Staatsunternehmen gibt, … etc. Der Staat kann auch nur soweit in das wirtschaftliche Geschehen eingreifen, wie die verfassungsmäßige Ordnung erlaubt. d. h. der Art von Wirtschaftsordnung wird in der Verfassung einer Volkswirtschaft verankert. In der Theorie über Wirtschaftsordnung wird meisten zwischen folgende Wirtschaftsordnungen unterschieden.

  • Marktwirtschaft
  • Soziale Marktwirtschaft
  • Zentralplanwirtschaft
  • … etc.

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Weiterführende Literatur

  • Albers, H.-J., Karg, C., & Albars-Wodzak, G. (2022). Volskwirtschaftslehre (14. Auflage). Europa Lehrmittel. https://www.europa-lehrmittel.de/Volkswirtschaftslehre-Digitales-Buch/95019L-14
  • Krugman, P. R., & Wells, R. (2023). Volkswirtschaftslehre (K. D. John, S. L. John, & M. Herrmann, Übers.; 3., überarbeitete Auflage). Schäffer-Poeschel Verlag.
  • Lüpertz, V. (2019). Volkswirtschaftliches Handeln: Strukturen – Probleme – Maßnahmen (6. Auflage). Westermann.
  • Mankiw, N. G., & Taylor, M. P. (with Ashwin, A.). (2021). Grundzüge der Volkswirtschaftslehre (M. Herrmann, C. Müller, & D. Püplichhuysen, Übers.; 8., überarbeitete Auflage). Schäffer-Poeschel Verlag.
  • Mankiw, N. G. (2020). Reflections of a Textbook Author. Journal of Economic Literature, 58(1), 215–228. https://doi.org/10.1257/jel.20191589
  • Nicholson, W., & Snyder, C. (2010). Intermediate microeconomics and its applications (11th ed). South-Western Cengage Learning.
  • Pindyck, R. S., & Rubinfeld, D. L. (2018). Mikroökonomie (9., aktualisierte Auflage). Pearson.
  • Varian, H. R. (2016). Grundzüge der Mikroökonomik (9., aktualisierte und erweiterte Auflage). De Gruyter Oldenbourg. Hier erhältlich.
Save 15
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Endet: 31. August 2025
SPRL15off
link.springer.com
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