Makroökonomie
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft verankert. Das Stabilitätsgesetz gilt ab 08. Juni 1967 durch den Beschluss vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates und regelt die Prinzipien und Maßstäbe für die wirtschaftspolitischen Maßnahmen des Staates (der Bundesrepublik und die Länder) und alle Ihre Organe (Magisches Viereick).
“Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, daß sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.”
gemäß § 1 StabG Zuletzt geändert durch Art. 267 V v. 31.8.2015 I 1474
Stetiges Wirtschaftswachstum
Jede Volkswirtschaft sollte versuchen, stetiges Realwachstum zu erzielen, d. h., hohere Produktion- und Konsummöglichkeiten gemessen in Bruttoinlandsprodukt (BIP). Muss das so sein?
Preisstabilität
Die Geld- und Währungspolitik der unabhängigen Zentralbanken sowie die Fiskalpolitik des Staates sollte so geführt werden, dass das Preisniveau in der Volkswirtschaft stabil bleibt, also weder Inflation noch Deflation soll stattfinden.
Hohe Beschäftigungsstand
Hohe Beschäftigungsstand bedeutet geringe Arbeitslosigkeit in einer Volkswirtschaft.
Außenwirtschaftliches Gleichgewicht
Außenwirtschaftliches Gleichgewicht bedeutet die weltweiten ausgeglichenen Leistungsbilanz, Kapitalbilanz, Handelsbilanz sowie Dienstleistungsbilanz.
“Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, daß sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.”
gemäß § 1 StabG Zuletzt geändert durch Art. 267 V v. 31.8.2015 I 1474Stetiges Wirtschaftswachstum
Jede Volkswirtschaft sollte versuchen, stetiges Realwachstum zu erzielen, d. h., hohere Produktion- und Konsummöglichkeiten gemessen in Bruttoinlandsprodukt (BIP). Muss das so sein?
Preisstabilität
Die Geld- und Währungspolitik der unabhängigen Zentralbanken sowie die Fiskalpolitik des Staates sollte so geführt werden, dass das Preisniveau in der Volkswirtschaft stabil bleibt, also weder Inflation noch Deflation soll stattfinden.
Hohe Beschäftigungsstand
Hohe Beschäftigungsstand bedeutet geringe Arbeitslosigkeit in einer Volkswirtschaft.
Außenwirtschaftliches Gleichgewicht
Außenwirtschaftliches Gleichgewicht bedeutet die weltweiten ausgeglichenen Leistungsbilanz, Kapitalbilanz, Handelsbilanz sowie Dienstleistungsbilanz.