Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ist sichert die gesundheitliche Versorgung gegen Gesundheitsrisiken als ein Solidargemeinschaft. In der Bundesrepublik Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einer privaten Krankenversicherung. Die Grundsätze der gesetzlichen Krankenkassen erklären wir im folgendem Beitrag.

Eine potenzielle Forschungsfrage für eine wissenschaftliche Arbeit wäre, „Was sind die Ursachen und Wirkungen der sinkenden Anzahl der privaten Krankenversichert und der sinkenden Anzahl GKV-Betragsfreiversicherten in Deutschland?“
Solidaritätsprinzip, Eigenkompetenz und Eigenverantwortung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland gilt als eine Solidargemeinschaft (§ 3, SGB 5). Zu den Aufgaben der GKV gehören folgendes; die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern, und umfasst auch die Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten (§ 1 Abs. 1 S. 1-2, SGB 5). Daraus können wir folgende Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland entnehmen:
- Solidaritätsprinzip
- Prinzip der Eigenkompetenz der Versicherten
- Prinzip der Eigenverantwortung der Versicherten
Mit Solidarität ist die Finanzierung der GKV und Teilhabe an den Leistungen der GKV gemeint. Sie als gesetzlich Versicherte sind an der Finanzierung der GKV verpflichtet, wenn Sie bestimmten Voraussetzungen erfüllen und als GKV-Versicherte haben Sie Anspruch auf Leistungen, wenn bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind. GKV-Versicherte leisten einen einkommensabhängigen Krankenkassenbeitrag nach Ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft und erhalten ein hingegen eine Leistung ohne Rücksicht auf Ihrer Krankheitsrisiko. Das gegenteiligen Versicherungsmodell herrscht in der privaten Krankenversicherung, wo die Beiträge nach Krankheitsrisiko und Leistungswunsch berechnet werden. Die Begriffe Eigenkompetenz und Eigenverantwortung weisen darauf hin, dass die Versicherten auch Verantwortung für Ihre Gesundheit haben und aktive sein müssen, um Ihre Gesundheit in guten Zustand zu erhalten.
Mitverantwortung durch Lebensführung, Vorsorge, Krankenbehandlung und Rehabilitation
Des Weiteren fordert das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB) in § 1, dass die Versicherten für ihre Gesundheit durch:
- eine gesundheitsbewusste Lebensführung,
- Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen
- sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation
mitverantwortlich sind, ein Eintritt von Krankheit, Behinderung zu vermeiden oder Ihre Folgen zu überwinden.
Aufklärung, Beratung und Leistungen von der Krankenkassen
Die Krankenkassen haben die Aufgaben (§ 1 Abs. 1 S. 3, SGB 5) den Versicherten bei der Erfüllung der Eigenverantwortung
- aufzuklären,
- zu beraten,
- und hauptsächlich Sachleistungen oder Geldleistungen für Gesundheitskosten zu leisten (§ 2 Abs. 1, SGB 5).
Prinzipien der Leistungserbringung der Krankenkassen
Die Leistungen der Krankenkassen (§§ 2-2b, SGB 5)
- ohne Ausschluss der Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen
- sowie unter Berücksichtigung der religiösen Bedürfnissen, der Behinderungsgrad, chronischen Erkrankungen und geschlechtspezifischen Besonderheiten
dürfen nur dann zur Verfügung gestellt werden,
- wenn das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12, SGB 5) nicht verletzt wird,
- wenn die Qualität und Wirksamkeit der Leistungen dem allgemeinen anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnissen entspricht sowie den medizinischen Fortschritt berücksichtigt
- und wenn die Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden können.
Der Gesetzgeber in § 2 Abs. 4, SGB 5 verpflichtet die Krankenkassen, Leistungserbringer und die Versicherte gemeinsam darauf zu achten, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht werden und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.
FAQ – Gesetzliche Krankenversicherung
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die Krankenkassenbeiträge im Jahr 2020?
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 4,687,50 Euro im Monat (56.250 Euro im Jahr 2020). Wer mehr Einkommen hat zahlt keinen Beitrag für jeden zusätzlichen Euro über der Beitragsbemessungsgrenze.
Wie hoch ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bzw. Versicherungspflichtgrenze der GKV im Jahr 2020?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bzw. Versicherungspflichtgrenze der GKV liegt bei 62.550,00 Euro im Jahr (2020). Wer mehr als 62.550,00 Euro im Jahr verdient, kann (muss aber nicht) in der privaten Krankenversicherung wechseln und gilt als freiwillig GKV-versicherter Mitglied.
Wie hoch ist der allgemeine Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag in Jahr 2020?
Der allgemeine Beitragssatz der GKV liegt bei 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Existenzgründer sollten diesen Krankenbeitrag wählen. Der allgemeine Beitragssatz wird für die Berechnung der Krankenbeiträge für Arbeitnehmer, Selbstständigen mit Krankengeldanspruch, Rentner und Rentnerinnen in der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet.
Wie hoch ist der ermäßige Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld im Jahr 2020?
Der ermäßige Beitragssatz der GKV liegt bei 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Existenzgründer sollten diesen Krankenbeitrag nicht wählen. Er wird bei der Berechnung von Krankenbeiträge von freiwillig versicherten Studenten, Selbstständige ohne Krankengeldanspruch und sonstige freiwillig Versicherten verwendet.
Wie hoch liegt der Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige im Jahr 2020?
Der Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige liegt bei 1.061,67 Euro pro Monat (12.740,04 Euro im Jahr 2020) und wird bei der Berechnung der Krankenbeiträge herangezogen, wenn der Selbstständige ein niedriges Einkommen nachweist.