Mehrwertsteuersenkung in der Coronakrise – Steuerpolitik

Die von der Bundesregierung eingeführte Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % ab 01.07.2020 bis 31.12.2020 kann als finanzwissenschaftlicher Steuerpolitik in der Coronakrise (-Crash, -Politik) angesehen werden, die darauf abzielt, den inländischen Konsum in der Volkswirtschaft (hier in Deutschland) anzukurbeln. Aus makroökonomischer Perspektiv versucht die Bundesregierung mir der Steuersenkung, die privaten Haushalten sowie die Kleinunternehmen gemäß. §. 19 Umsatzsteuergesetz direkt und die Investitionstätigkeit indirekt durch Bruttopreissenkung für Einkäufe/Umsätze zu entlasten, um dadurch die makroökonomische Lage der Volkswirtschaft zu stabilisieren. Mit der Mehrwertsteuersenkung während der Coronakrise erhofft sich die Politik, dass die Steuerpolitik einen positiven Einfluss auf die konjunkturelle Wirtschaftsentwicklung haben wird.

Konsum- und Investitionsförderung

Ob die 3 %% Prozentpunkte vom allgemeinen Mehrwertsteuersatz und die 2 %% Prozentpunkte vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz bei den Haushalten und Kleinunternehmen ankommen,

um die inländische Nachfrage ausreichen anzukurbeln und das Wirtschaftswachstum (Ziel des magischen Vierecks der Konjunkturmaßnahmen) auf dem vor Coronacrash-Zeiten aufspringen zu lassen.

Können Kleinunternehmen vom Mehrwertsteuersenkung profitieren?

Wie können Kleinunternehmen von der Mehrwertsteuersenkung profitieren? Um als Kleinunternehmen laut Umsatzsteuergesetz zu gelten, sollten Sie im letzten Jahr 2019 weniger als 22.000 € Umsatzsteuerbemessungsgrundlage (Steuerbare Umsätze) erwirtschaft haben und im laufenden Jahr 2020 einen steuerbare Umsatz weniger als 50.000 € erwarten (§ 19 UStG), steuerbefreite Umsätze nicht berücksichtigt. Als Kleinunternehmen sind Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, also fließen Ihre Beschaffungskosten und sonstige Betriebskosten in der Aufwandsberechnung mit Bruttopreisen ein.

Die Beschaffung zwischen 01.07.2020 bis 31.12.2020 bringt Ihnen 3 %% bzw. 2 %% Prozentpunkte je Beschaffungswert bei stabilen Preisen. Ohne Vorsteuerabzugsrecht sind Kleinunternehmen auch nicht zur Abführung von Mehrwertsteuer verpflichtet. Hier haben Sie die Wahl zwischen Preissenkung, -erhaltung oder Preiserhöhung für Ihre Kunden je nach Marktlage. Schlauer wäre es, natürlich die Preise in der Coronakrise stabil zu halten, um Ihre Stammkunde nicht vom Markt zu erschrecken. Bei der Gewinnung von Neukunden wäre es die Gelegenheit, Schnupperpreise sowie Mengenrabatt anzubieten, und bei Kundenstamm können Sie mit Mengenrabatt arbeiten. Die Balance zwischen verschiedene Preisinstrumente beeinflusst den Erfolg.

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M. Sc. Economics - Economic Consultant, Business Coach and private Lecturer in Freiburg im Breisgau. CEO and Founder of Evansonslabs Consulting and Coaching. Finance consultant, insurance agency at ERGO Hauptagentur James Njoroge in Freiburg im Breisgau
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