Einkünfte aus selbständiger Arbeit

In diesem Beitrag geht es um das Thema Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die bestimmten Existenzgründer interessieren könnte. Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit unterliegen dem deutschen Einkommensteuer gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 EStG i.V.m. § 18 EStG. Das heißt, dass die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit eine sachliche Einkommensteuerpflicht unterworfen sind. Nun, wer erzielt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in Deutschland? Zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit gehören vier Einkünften laut § 18 Abs. 1 EStG. Das sind Einkünfte

  • aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG),
  • der Einnehmer einer staatlichen Lotterie (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 EStG),
  • aus sonstiger selbständiger Arbeit, z. B. Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG),
  • sowie Einkünfte aus vermögensverwaltender Gesellschaft oder Gemeinschaft als Beteiligter, der Vergütung für Leistungen zur Förderung des Gesellschafts- oder Gemeinschaftszwecks erhält (§ 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG).

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