Erfahren Sie mehr über die Grundlagen der Einkommensteuerpflicht in Deutschland. Wie Sie herausfinden können, ob Sie einkommensteuerpflichtig sind. Wann wird man in Deutschland einkommensteuerpflichtig? Um in Deutschland einkommensteuerpflichtig zu sein, müssen Sie die Tatbestände der persönlichen und sachlichen Einkommensteuerpflicht im Inland erfüllen. Das Einkommensteuergesetz in Deutschland kennt zwei Formen der Steuerpflicht von natürlichen Personen und zwar
- Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 1 EStG)
- Beschränkte Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG)
§ 8 AO i.V.m. § 7 BGB) oder gewohnlicher Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland mit dem Welteinkommen. Mit gewohnlicher Aufenthalt in § 9 AO ist “ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer” gemeint. Wer weder ein Wohnsitz noch einen gewohnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 1 Abs. 2, 3 und Abs. 4 EStG), ist auf Antrag nur mit dem in Deutschland erzielten Einkommen oder inländischen Einkünfte (§ 49 EStG) einkommensteuerpflichtig.
Sachliche Einkommensteuerpflicht in Deutschland
Die zu besteurende Sache bei der Einkommensteuer ist das Einkommen der natürlichen Person. Sieben Arten von Einkünften untscheidet das deutsche Einkommenssteuer in § 2 Abs. 1 EStG. Einkünfte aus
- Land- und Forstwirtschaft (§ 13 bis §14a EStG),
- Gewerbebetrieb (§ 15 bis § 17 EStG),
- selbständiger Arbeit (§ 18 EStG),
- nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG),
- Kapitalvermögen (§ 20 EStG),
- Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG),
- sowie sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG.
Die sachliche Einkommensteuerpflicht knüpft an der inländischen sowie ausländischen Quelle des Einkommens (inländische Einkünfte) und nicht am Wohnsitz oder gewohnlichen Aufenthalt der natürlichen Person. Das bedeutet, dass die sachliche Steuerpflicht von der Erzielung von inländischen Einkünften im Sinne von § 49 EStG abhängt.