Zwei Begriffe im Rechnungswesen, die Sie eindeutig voneinander unterscheiden sollten sind: Rücklagen und Rückstellungen. In diesem Beitrag zeigen wir den Unterschied zwischen beiden Rücklagen und Rückstellungen, sowie die Anwendung im Rechnungswesen.
Rechtliche Grundlagen für Rücklagen und Rückstellung
Die rechtlichen Grundlagen der Rücklagen- und Rückstellungsbildung befinden sich im deutschen Handelsrecht (HGB) § 272 HGB als Teil des Eigenkapital und § 249 HGB als ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung im 1. Quartal des nächsten Geschäftsjahres und für freiwillige Gewährleistungen (z. B. Garantien über die gesetzliche Pflicht hinaus). Das Einkommensteuerrecht enthält auch Regeln für den Steuerbilanz relevanten Rücklagen- und Rückstellungsbildung (Siehe z. B. § 5 Abs. 2a, 3, 4, 4a und 4b EstG).
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