Definition von Kaufleuten nach deutschem Handelsrecht

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Die Definition von Kaufleuten nach deutschem Handelsrecht findet sich im Handelsgesetzbuch (HGB, 1. Buch, 1. Abschnitt: Kaufleute). Wer sind Kaufleute in Deutschland? In Deutschland werden Kaufleute handelsrechtlich in drei Grundarten unterschieden: der Istkaufmann (§ 1 HGB i.V.m. § 5 HGB), der Kannkaufmann (§ 2 HGB i.V.m. § 5 HGB) und der Formkaufmann (§ 6 HGB i.V.m. § 5 HGB). In diesem Beitrag untersuchen wir die Eigenschaften der drei Grundarten von Kaufleuten genauer. 1. Kaufleute und Ihre Pflichten nach HGB Mit der Kaufmanneigenschaften kommen mit Pflichten. Als Kaufmann sind Sie verpflichtet die Vorschriften des Handelsrechts zusätzlich zu befolgen. Kaufleute in Deutschland unterliegen schärferen Rechtsvorschriften als […]

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