Einnahmenüberschussrechnung für Kleinunternehmen

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Einnahmenüberschussrechnung für Kleinunternehmen stellt eine jährliche betriebswirtschaftlich-technische Herausforderung für Soloselbstständige und Freiberufler wegen der steuerrechtlichen Buchführungspflicht nach § 140 AO (Abgabeornung) dar. Ob Sie eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) aufstellen müssen, hängt von der Frage ab, ob sie als Kleinunternehmen gelten bzw. freiberuflich tätig sind. Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung, die vor allem von Kleinunternehmen und Freiberuflern genutzt wird. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie Ihre EÜR korrekt erstellen und welche gesetzlichen Grundlagen dabei zu beachten sind. 1. Gesetzliche Grundlagen Gemäß § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EstG) wird der Gewinn als der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben definiert. […]

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