Mehrwertsteuersenkung in der Coronakrise – Steuerpolitik

Die von der Bundesregierung eingeführte Mehrwertsteuersenkung von 19

1. Konsum- und Investitionsförderung

Ob die 3

um die inländische Nachfrage ausreichen anzukurbeln und das Wirtschaftswachstum (Ziel des magischen Vierecks der Konjunkturmaßnahmen) auf dem vor Coronacrash-Zeiten aufspringen zu lassen.

2. Können Kleinunternehmen vom Mehrwertsteuersenkung profitieren?

Wie können Kleinunternehmen von der Mehrwertsteuersenkung profitieren? Um als Kleinunternehmen laut Umsatzsteuergesetz zu gelten, sollten Sie im letzten Jahr 2019 weniger als 22.000 € Umsatzsteuerbemessungsgrundlage (Steuerbare Umsätze) erwirtschaft haben und im laufenden Jahr 2020 einen steuerbare Umsatz weniger als 50.000 € erwarten (§ 19 UStG), steuerbefreite Umsätze nicht berücksichtigt. Als Kleinunternehmen sind Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, also fließen Ihre Beschaffungskosten und sonstige Betriebskosten in der Aufwandsberechnung mit Bruttopreisen ein.

Die Beschaffung zwischen 01.07.2020 bis 31.12.2020 bringt Ihnen 3

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