Kleinunternehmen

Einnahmenüberschussrechnung für Kleinunternehmen

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Einnahmenüberschussrechnung für Kleinunternehmen stellt eine jährliche betriebswirtschaftlich-technische Herausforderung für Soloselbstständige und Freiberufler wegen der steuerrechtlichen Buchführungspflicht nach § 140 AO (Abgabeornung) dar. Ob Sie eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) aufstellen müssen, hängt von der Frage ab, ob sie als Kleinunternehmen gelten bzw. freiberuflich tätig sind. Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung, die vor allem von Kleinunternehmen und Freiberuflern genutzt wird. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie Ihre EÜR korrekt erstellen und welche gesetzlichen Grundlagen dabei zu beachten sind. 1. Gesetzliche Grundlagen Gemäß § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EstG) wird der Gewinn als der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben definiert. […]

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Lockdown und Hilfsprogramme für die Corona-Krise

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Der Lockdown ist da, aber welche Hilfsprogramme bietet die Politik für die Bekämpfung der Folgen der Corona-Krise (Konjunkturmaßnahmen)? Der November-Lockdown in Deutschland bedeutet für die ganzen Wirtschaft eine Wirtschaftsbremse für die Konjunktur. Die Schließung von Geschäften und Wirtschaftsaktivitäten durch den Lockdown möchte die Politik mit Hilfsprogrammen für die Corona-Krise entgegenwirken. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen Hilfsprogramme für die Corona-Krise vorstelle, die Sie während des Lockdowns besichtigen können. Es lohnt sich zu informieren und bei Bedarf zu beantragen. Generell können sich Soloselbstständige, Unternehmen, Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen sowie Studierenden über Förderprogramme des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes informieren. Hier werden wir uns

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