Einnahmenüberschussrechnung für Kleinunternehmen

Inhalt

befreit ist, sowie steuerpflichtige Nichtkaufleute z. B. Personen die einen Freiberuf gemäß § 18 EstG ausüben. Im Laufe des Jahres 2020 würden mehreren Begriffen in der Politik verwendet, um Kleinunternehmen und Beschäftigten im Freiberuf zu bezeichnen. Einerseits wurden Sie als Soloselbstständig und andererseits als Kleinunternehmen bezeichnet. Fachlich sind solche Kategorien jedoch nicht einfach zuzuordnen und es bleibt offen, was die Finanzverwaltung aus dem Begriffschaos für die Steuererklärung 2020 machen wird.

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