Einnahmenüberschussrechnung für Kleinunternehmen

Einnahmenüberschussrechnung für Kleinunternehmen

Einnahmenüberschussrechnung für Kleinunternehmen. Jedes Jahr beschäftigen sich vielen Selbstständigen mit dem Thema Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und mit der Frage, ob sie als Kleinunternehmen gelten. Einigen Fakten für Ihren Jahresabschluss 2020 stellen wir Ihnen vor. Erstens, der Gesetzgeber regelt den Gewinnbegriff von Kleinunternehmen sowie Freiberufler als Einnahmenüberschuss in der Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 3 EstG). Kleinunternehmen (§ 241a HGB) und Beschäftigten im Freiberuf (§ 18 EstG) sollten deshalb Ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften für die Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EstG) erstellen.

Einnahmenüberschuss als Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EstG

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für Kleinunternehmen ermittelt den Gewinn bzw. Verlust als die Betriebseinnahmen abzüglich die Betriebseinnahmen in einem Geschäftsjahr. § 4 Abs. 3 EstG definiert den Gewinn als „den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben“. Das bedeutet, dass der Unternehmer seine Buchhaltung nach dem Vereinnahmten und Verausgabten einrichten sollten. Vereinnahmt bedeutet einerseits das, was der Unternehmer in Laufe des Geschäftsjahres betriebsbedingt eingenommen hat (Zuflussprinzip). Verausgabt ist hingegen das, was der Unternehmer im Laufe des Geschäftsjahres betriebsbedingt ausgegeben hat (Abflussprinzip).

Betriebseinnahmen nach dem Zuflussprinzip

Sie sollten Ihren Betriebseinnahmen nach dem Zuflussprinzip für den Zweck der Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 3 EstG) aufzeichnen. Schreibt ein Unternehmer beispielweise eine Rechnung an seinen Kunden für die Förderungen aus Lieferung und Leistungen im Monat Dezember 2020, und er erhält die Beträge als Bankgutschrift im Monat Januar 2021; dann gehört diesen Umsatz zum Geschäftsjahr 2021. Denn die Förderungen sind im Jahr 2020 noch nicht vereinnahmt, sondern erst im Jahr 2021.

Betriebsausgaben nach dem Abflussprinzip

Ihren Betriebsausgaben sollten Sie nach dem Abflussprinzip für den Gewinnermittlungszweck dokumentieren. Laut § 4 Abs. 4 EstG sollten Sie nur Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst worden sind, als Betriebsausgaben geltend machen. Weiterhin sind Sie verpflichtet, die Bewertungsfreiheit für geringfügige Wirtschaftsgüter (§ 6 Absatz 2 EstG), die Bildung von Sammelposten (§ 6 Absatz 2a EstG) und die Abschreibungsvorschriften für Vermögensgegenständen zu beachten.

Wer ist Kleinunternehmen, Soloselbstständig und freiberuflich tätig?

Ein Kleinunternehmen ist jeder Kaufmann, der von Buchführungspflicht gemäß § 241a HGB befreit ist, sowie steuerpflichtige Nichtkaufleute z. B. Personen die einen Freiberuf gemäß § 18 EstG ausüben. Im Laufe des Jahres 2020 würden mehreren Begriffen in der Politik verwendet, um Kleinunternehmen und Beschäftigten im Freiberuf zu bezeichnen. Einerseits wurden Sie als Soloselbstständig und andererseits als Kleinunternehmen bezeichnet. Fachlich sind solche Kategorien jedoch nicht einfach zuzuordnen und es bleibt offen, was die Finanzverwaltung aus dem Begriffschaos für die Steuererklärung 2020 machen wird.

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für Kleinunternehmen selbst erstellen

Bevor Sie Ihren Steuerberater für eine bequeme Lösung anrufen, sollten Sie sich die Option überlegen die Einnahmenüberschussrechnung für Kleinunternehmen selbst zu erstellen, z. B. eine chronologische Belegliste für Ihre Betriebsausgaben sowie eine Auftragsliste, Liste von Ausgangsrechnungen und Betriebseinnahmen einzurichten. Auch Kleinunternehmen sollten eine freiwillige Finanzbuchhaltung betreiben. Der Steuerberater hilft Ihnen, soweit Sie Ihre eigenen Geschäfte selbst führen, Ihre steuerlichen Pflichten nachzukommen. Als alternativ bieten sich die zahlreichen kostenpflichtigen Buchführungssoftware. Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht unbewusst für die doppelte Buchführung entscheiden. Dadurch werden Sie freiwillig Buchführungspflichtig (§ 238 HGB) und müssen ein Inventar, Bilanz sowie ein Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen.

Unsere Hilfe der Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Sie möchten mehr über Einnahmenüberschussrechnung für Kleinunternehmen erfahren? Wir helfen Ihnen gerne Ihre Buchhaltung kostengünstig und einfach einzurichten. Sie können aber auch einen Kurs für Finanzbuchhaltung bei uns absolvieren. Im Kurs erhalten Sie die Grundlagen für Ihre Buchhaltung branchenabhängig und helfen Ihnen die Arbeit für Ihr Steuerberater effizient zu gestalten. Der Steuerberater spart Zeit und Sie sparen Geld.

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Written by:

M. Sc. Economics - Economic Consultant, Business Coach and private Lecturer in Freiburg im Breisgau. CEO and Founder of Evansonslabs Consulting and Coaching. Finance consultant, insurance agency at ERGO Hauptagentur James Njoroge in Freiburg im Breisgau
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