Kaufleute in Deutschland
Kaufleute und Ihre Pflichten nach HGB
Mit der Kaufmanneigenschaften kommen mit Pflichten. Als Kaufmann sind Sie verpflichtet die Vorschriften des Handelsrechts zusätzlich zu befolgen. Kaufleute in Deutschland unterliegen schärferen Rechtsvorschriften als Nichtkaufleute z. B. Buchführungspflicht für Kaufleute in Deutschland. Als Nichtkaufleute gelten alle, die die Kaufmanneigenschaften im Sinne von §§ 1-7 HGB nicht erfüllen, z. B. Freiberufler im Sinne von § 18 EstG.
Ein Istkaufmann und Kannkaufmann sind Einzelkaufleute
Wenn Sie allein ein Unternehmen gründen, die ein Gewerbebetreib unterhält, dann gelten Sie als Istkaufmann und zählen zu den Einzelkaufleuten. Infolgedessen betreiben Einzelkaufleute ein Einzelunternehmen nach Handelsrecht (§ 19 HGB). Gleiches gilt auch für den Fall, wenn Sie sich freiwillig ohne einen Gewerbebetrieb ins Handelsregister eintragen lassen und Kannkaufmann werden. Wenn Sie hingegen ein Unternehmen als Team (mehrere natürliche und/oder juristische Personen) gründen möchten und ein Gewerbebetrieb unterhalten, dann müssen Sie sich für ein Rechtsform speziell für Handelsgesellschaften entscheiden. Sie können zwischen Rechtsformen für Personengesellschaften und für Kapitalgesellschaften entscheiden (Siehe Formkaufmann).
Die Besonderheiten eines Einzelunternehmens sind:
- die persönliche Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen gegenüber einen Dritten,
- die alleinige Vertretungs- und Geschäftsführungsrecht des/r Einzelkaufmannes/-frau,
- die kurzen Entscheidungswege,
- der Bedarf an Eigenfinanzierungsmittel (Eigenkapital),
- die erleichterte Zugang zur Kreditfinanzierung bei den Banken im Vergleich zur GmbHs und AGs,
- …, uvm.