Buchführungspflicht in Deutschland

Die Buchführungspflicht in Deutschland ist handelsrechtlich im Handelsgesetzbuch und steuerrechtlich in der Abgabeordnung und Steuergesetze festgelegt. Als Unternehmer/-in mit Sitz in Deutschland sind Sie generell verpflichtet Handelsbücher zu führen. Jedoch, wann genau sind Sie dazu verpflichtet Bücher zu führen? Im folgenden Beitrag erklären wir wie die Buchführungspflicht in Deutschland steuer- und handelsrechtlich gestaltet ist.

Als Gründer/-in eines Unternehmens in Deutschland ist es ratsam sich mit dem Thema Buchführungspflicht in Deutschland früh genug auseinanderzusetzen und die Umsetzung zu planen. Über den Buchführungspflicht lernen Studierenden im Fachbereich Rechnungswesen (Rechnungslegung), Finanzbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung als Teil der Betriebswirtschaftslehre.

) (§§ 238 – 342e HGB) für Kaufleute und gemäß Steuerrecht (Abgabeordnung) für Steuerpflichtige (§§ 140-148 AO) sowie weitere Steuergesetze.

Wer kann von der Büchführungspflicht befreit werden?

Befreit können nur Einzelkaufleute (Einzelunternehmer/-in) (§ 241a Satz 1 HGB). Dazu zählen auch Freiberufler/-innen.

Welcher Zeitraum ist für die Befreiung von der Buchführungspflicht relevant?

Relevant für die Befreiung von der Buchführungspflicht sind zwei zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre (Zwei Abschlussstichtage des Jahresabschlusse). Eine Unterbrechung löst das sofortige und rückwirkende Inkrafttreten der Buchungspflicht (§ 241a Satz 1 und 2 HGB)

Welche Jahresumsatzgrenzen sind für die Befreiung von der Buchführungspflicht relevant?

Innerhalb von zwei Geschäftsjahre (Abschlussstichtage des Jahresabschluss) darf der Jahresumsatz von 600.000,00 € nicht überschreiten. Das entpricht 100.000,00 € mehr Umsatzmöglichkeit für Solo-Selbstständige, Gründer/-innen und Einzelunternehmen ohne höhere Bürokratieaufwand. Die Grenze lag bei 500.000,00 €.

Welche Jahresüberschussgrenzen sind für die Befreiung von der Buchungspflicht relevant

Innerhalb von zwei Geschäftsjahre (Abschlussstichtage des Jahresabschluss) darf der Jahresüberschuss von 60.000,00 € nicht überschreiten. Das entpricht 10.000,00 € mehr Gewinnmöglichkeit für Solo-Selbstständige, Gründerinnen und Einzelunternehmen ohne höhere Bürokratieaufwand. Die Grenze lag bei 50.000,00 €.

Müssen die Jahresumsatz- und Jahresüberschussgrenzen gleichzeitig erfüllt werden?

Ja, beide Jahresumsatz- und Jahresüberschussgrenzen müssen gleichzeitig in den zwei Geschäftsjahren (Abschlussstichtagen) erfüllt werden. Zum Beispiel, Frau M., solo-selbstständig als Unternehmensberaterin, erwirtschaftet ein Gewinn von 120.000,00 € im Jahr 2019 und Jahr 2020 bei gleichzeitigem Jahresumsatz von 200.000,00 € in beiden Geschäftsjahren. Frau M. ist verpflichtet Handelsbücher zu führen, da Ihr Jahresüberschluss die 60.000,00 € Jahresüberschussgrenze im Jahr 2019 und 2020 verletzt.

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